Rechner
Urlaubsanspruch-Rechner
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen pro Jahr zu? Der Rechner berücksichtigt BUrlG-Mindesturlaub, Teilzeitanteil, anteilige Berechnung bei Eintritt oder Austritt unterm Jahr sowie den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub.
Urlaubsanspruch (Vollanspruch)
30 Arbeitstage
Aufschlüsselung
- Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG §3)
- 20 Tage
- Vertraglicher Zusatzurlaub
- 10 Tage
- Schwerbehinderten-Zusatz (§208 SGB IX)
- 0 Tage
- Basis (vor Zwölftelung)
- 30 Tage
- Anspruch (gerundet §5 Abs. 2)
- 30 Tage
Berechnung nach BUrlG §3–§5, §208 SGB IX und JArbSchG §19. Volle Beschäftigungsmonate nach Anniversary-Day-Methode (Eintrittstag bis Vortag des Folgemonats). Ohne Berücksichtigung tariflicher oder einzelvertraglicher Sonderregelungen — Richtwert, keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen
- BUrlG §3: Mindesturlaub 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche).
- BUrlG §5: Zwölftelung bei Teiljahres-Beschäftigung.
- JArbSchG §19: Jugendliche-Mindesturlaub (30/27/25 Werktage je nach Alter).
- SGB IX §208: Schwerbehinderten-Zusatzurlaub +5 Arbeitstage.
Grundlage: Bundesurlaubsgesetz §3–§5 · JArbSchG §19 · §208 SGB IX
Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)
Abgedeckt
- Gesetzlicher Mindesturlaub
- Anteilige Zwölftelung (§5 BUrlG) inkl. Rundung nach §5 Abs. 2
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (§208 SGB IX)
- Vertraglicher Mehrurlaub
Nicht abgedeckt
- Tarif- und Betriebsvereinbarungen im Detail
- Übertragung von Resturlaub ins Folgejahr
- Sonderfälle (Elternzeit, Kurzarbeit, Ruhen des Arbeitsverhältnisses)
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