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Rechner

Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen pro Jahr zu? Der Rechner berücksichtigt BUrlG-Mindesturlaub, Teilzeitanteil, anteilige Berechnung bei Eintritt oder Austritt unterm Jahr sowie den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub.

Urlaubsanspruch (Vollanspruch)

30 Arbeitstage

Aufschlüsselung

Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG §3)
20 Tage
Vertraglicher Zusatzurlaub
10 Tage
Schwerbehinderten-Zusatz (§208 SGB IX)
0 Tage
Basis (vor Zwölftelung)
30 Tage
Anspruch (gerundet §5 Abs. 2)
30 Tage

Berechnung nach BUrlG §3–§5, §208 SGB IX und JArbSchG §19. Volle Beschäftigungsmonate nach Anniversary-Day-Methode (Eintrittstag bis Vortag des Folgemonats). Ohne Berücksichtigung tariflicher oder einzelvertraglicher Sonderregelungen — Richtwert, keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlagen

  • BUrlG §3: Mindesturlaub 24 Werktage (= 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche).
  • BUrlG §5: Zwölftelung bei Teiljahres-Beschäftigung.
  • JArbSchG §19: Jugendliche-Mindesturlaub (30/27/25 Werktage je nach Alter).
  • SGB IX §208: Schwerbehinderten-Zusatzurlaub +5 Arbeitstage.
Transparenz

Grundlage: Bundesurlaubsgesetz §3–§5 · JArbSchG §19 · §208 SGB IX

Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)

Abgedeckt
  • Gesetzlicher Mindesturlaub
  • Anteilige Zwölftelung (§5 BUrlG) inkl. Rundung nach §5 Abs. 2
  • Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (§208 SGB IX)
  • Vertraglicher Mehrurlaub
Nicht abgedeckt
  • Tarif- und Betriebsvereinbarungen im Detail
  • Übertragung von Resturlaub ins Folgejahr
  • Sonderfälle (Elternzeit, Kurzarbeit, Ruhen des Arbeitsverhältnisses)

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