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Was bleibt vom Brutto?

Netto-Brutto-Rechner 2026

Brutto rein, Netto raus — gerechnet nach dem Einkommensteuertarif §32a EStG und den Sozialversicherungssätzen 2026.

2,9 %
durchschnittlich 2,9 % — je nach Krankenkasse
Krankenversicherung
Jahre
Netto pro Monat
2.333,25 €
von 3.500,00 € brutto · 66,7 % bleiben
STEUERN
Lohnsteuer11,6 %− 405,50 €
Solidaritätszuschlag0,0 %− 0,00 €
SOZIALABGABEN
Rentenversicherung9,3 %− 325,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 45,50 €
Krankenversicherung8,8 %− 306,25 €
Pflegeversicherung2,4 %− 84,00 €
Davon 405,50 € Steuern und 761,25 € Sozialabgaben im Monat.

Berechnung nach offiziellem BMF-Programmablaufplan 2026 (Stand 12.11.2025).

Wie wird gerechnet?

Steuern

Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif §32a EStG, dazu — falls fällig — Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Sozialabgaben

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung — überwiegend je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Ausnahmen: den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung trägt allein der Arbeitnehmer, und in Sachsen ist sein Pflege-Anteil um 0,5 Prozentpunkte höher.

Steuerklasse

Sie bestimmt Freibeträge und Abschläge: Klasse III entlastet Alleinverdiener, V und VI fallen spürbar höher aus.

Kinder & Alter

Kinderfreibeträge senken Soli und Kirchensteuer. Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.

HINWEIS

Die Lohnsteuer-, Soli- und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage werden nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026 (Stand 12.11.2025) berechnet; die Sozialversicherungsanteile nach den Beitragsätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung — tatsächliche Werte können durch individuelle Freibeträge, Faktorverfahren und Krankenkasse abweichen.

Transparenz

Quelle: BMF-Programmablaufplan 2026 (Stand 12.11.2025) · §32a EStG

Datenstand: Steuerjahr 2026 · Engine klartag-lst-2026-pap-v1.0

Geprüft: 516/516 amtliche Prüfvektoren, euro-genau

Abgedeckt
  • Laufender Monatslohn, Steuerklassen I–VI
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
  • Kinderfreibetrag und KV-Zusatzbeitrag
Nicht abgedeckt
  • Einmalzahlungen / sonstige Bezüge
  • Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor)
  • Individuelle Lohnsteuer-Freibeträge
  • Private Krankenversicherung im Detail

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